Herausforderungen neurodivergenter Studierender an der RUB: Zwischen Diversitätsanspruch und Umsetzung

Ein Gastbeitrag

Robin Bleser & Jens Fislage
(campus-neurodivers@ruhr-uni-bochum.de)

„Die Ruhr-Universität Bochum steht für Diversität und Chancengleichheit und legt Wert auf einen diskriminierungsfreien Umgang am Arbeits- und Studienplatz.“[1]

So steht es zwar in der Satzung der RUB, der Alltag vieler neurodivergenter Studierender und auch meiner, als Autistin, gestaltet sich allerdings oft anders. Trotz der Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs, welcher Studierenden mit Beeinträchtigung zusteht, geht dieser oft an den realen Bedürfnissen neurodivergenter Menschen vorbei. Gerade, weil sich die betroffenen Personen nur schwer in eine Kategorie mit den gleichen Nachteilen oder Herausforderungen pressen lassen.

Ein Nachteilsausgleich ist zunächst einmal eine ärztliche Weisung, welche vom BZI (Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter) aufgenommen, verifiziert und durch das Prüfungsamt der RUB offiziell anerkannt wird. Ein solcher Ausgleich ist in allen Fällen eine absolute Notwendigkeit für die Betroffenen. Denn nur so ist es möglich das Studium erfolgreich abzuschließen.

Leider kam und kommt es dennoch immer wieder zu Fällen, in denen insbesondere neurodivergente Studierende diesbezüglich auf Unverständnis stoßen, welches sich nicht nur im Umgang zeigt, sondern schon darin, dass Neurodivergenz teilweise nicht ernstgenommen oder sogar völlig vergessen wird.

So heißt es in §3 der Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum: „(2) Diskriminierung ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Merkmale oder Zuschreibungen:

  • Geschlecht und geschlechtliche Identität,
  • Ethnische Herkunft und Nationalität (rassistische, antisemitische oder ethnisierende Zuschreibungen),
  • Behinderung oder chronische/ langwierige Erkrankung,
  • sexuelle Orientierung,
  • Familienstand oder familiäre Verpflichtungen,
  • soziale Herkunft oder sozialer Status,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Alter,
  • Aussehen.

Dies kann Ausdruck finden in Form von Nichtbeachtung, Ausschluss, Herabsetzung und Gewalt.“[2]
Während sich sicherlich argumentieren lässt, dass sich Neurodivergenz unter den Punkt Behinderung oder chronische / langwierige Erkrankung fassen lässt, bleibt fraglich, ob dies wirklich zu einer Mitbedenkung der spezifischen Bedürfnisse neurodivergenter Personen an der RUB führt. Viele Neurodivergenzen gelten weder als Behinderung noch als Krankheit und wären daher unter diesem Punkt im besten Fall implizit mitgedacht, wenn nicht tatsächlich übersehen.

Neurodivergenz findet so schon in der Erklärung zu Diskriminierungsmerkmalen keine Beachtung und während dies sicherlich nicht beabsichtigt ist, handelt es sich nun mal auch bei Nichtbeachtung um einen Fall von Diskriminierung.

Inklusion ist an der RUB nicht optional, sondern eine mit feststehenden Regeln der Institution verbundene Verpflichtung, welche sich neben den Antidiskriminierungsrichtlinie auch aus dem Gleichstellungsgrundsatz[3] ergibt.

Hier heißt es: „Handlungsleitend ist für uns ein intersektionaler Ansatz, der die verschiedenen Dimensionen von Chancengleichheit in ihren Wechselwirkungen betrachtet. Wir gestalten unsere Kommunikation so, dass sie die Vielfalt an der Universität verdeutlicht und Stereotypisierungen entgegenwirkt.

Wir bauen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes sowie anderer Diversitätsmerkmale durch Prävention und entschiedenes Handeln ab und setzen uns für den Schutz und das persönliche Sicherheitsgefühl aller Mitglieder und Angehörigen der RUB auf dem Campus ein.“[4]

Dazu wird in §14 der gemeinsamen Prüfungsordnung[5] für den BA deutlich, dass ein Nachteilsausgleich dazu da ist, einen Nachteil in einer Prüfungssituation auszugleichen und nicht im Ermessen der Lehrenden liegt: „Macht die Kandidatin bzw. der Kandidat durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie bzw. er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher bzw. psychischer Behinderung oder chronischer Krankheit nicht in der Lage ist, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss auf Antrag über die Form gleichwertiger Prüfungsleistungen.“[6]

Es kann und darf daher nicht sein, dass Teile des Lehrkörpers der RUB sich dieser Verantwortung entziehen oder Weisungen in Form von Nachteilsausgleichen hinterfragen. Studierende, die sich mit einem Nachteilsausgleich an ihre Lehrenden wenden haben bereits eine mühevolle Diagnostik und die gründliche Prüfung durch BZI und Prüfungsamt hinter sich. Fragen nach konkreten Diagnosen und Symptomatiken liegen prinzipiell nicht im Rahmen eines angemessenen Umgangs zwischen Lehrenden und Studierenden. Da verschiedene Diagnosen mit Stigmatisierungen, Vorurteilen und falschen Informationen verbunden sind, liegt es in der Hand der Betroffenen, wem und wie viel sie dazu preisgeben möchten. Die Aufgabe der Lehrenden ist es lediglich, sich nach den Empfehlungen der zuständigen ExpertInnen zu richten, unabhängig von der eigenen Einschätzung, und eine entsprechende Anpassung der Prüfungssituation zu gewährleisten.

Eine zusätzliche Hürde entsteht dadurch, dass eine Art Musterausgleich für die verschiedenen Neurodivergenzen vorzuliegen scheint. Es ist aber nicht damit getan, mehr Zeit für Klausuren und Hausarbeiten anzubieten und auch ein extra Raum für Klausuren löst nicht jedes Problem.

Noch unverständlicher, als die wenig hilfreichen go-to Lösungen scheint es mir allerdings, dass diese den Eindruck erwecken, als gäbe es den Nachteil erst in der Prüfungssituation.

Ich bin aber immer Autistin, nicht erst in einer Prüfung.

Besonders Regelungen zu Anwesenheitspflicht oder bestimmte Seminarstrukturen oder Abgabeerfordernisse stellen für mich viel größere Probleme dar, als Prüfungen selbst.

Während ich z.B. bei Multiple Choice Klausuren, aufgrund der anderen Informationsverarbeitung, tatsächlich wesentlich langsamer bin als neurotypische Studierende, bin ich in Klausuren mit offenen Fragen meistens als erstes fertig, weil ich länger dafür brauche, Informationen aufzunehmen, als Wissen schriftlich wiederzugeben. Ist es also verlangt, Fragen und Antworten zu lesen und dann eine Entscheidung zu treffen, brauche ich mehr Zeit, weil ich nicht Anhand einzelner Schlagworte arbeiten kann, sondern alle Einzelheiten aufnehmen muss. Viele neurodiverse Menschen haben außerdem kein (bzw. ein anderes) Zeitgefühl. Ich habe also keine Ahnung, wie lange etwas dauert oder wie viel Zeit ich für etwas einplanen muss.[7]  Wenn es also heißt, ich habe 24 Sekunden pro Frage, klingt dies für mich so kurz, dass ich in Stress gerate und anstatt die Fragen zu verstehen nur daran denke, dass ich keine Zeit habe.

Ähnlich läuft es mit Hausarbeiten. Anstatt einfach mehr Zeit zu bekommen, die man nicht einschätzen und daher nicht sinnvoll nutzen kann, könnte das gemeinsame Aufstellen eines Zeitplans effektiver sein (natürlich auch wieder als Alternativangebot, nicht als Musterlösung für alle).

Auch wöchentliche Abgaben, durch welche die Lehrenden sehen wollen, wer die Texte gelesen oder die Inhalte verstanden hat, erschweren mir die Erarbeitung. Anstatt in Ruhe den vorliegenden Text zu lesen oder das neue Thema zu durchdringen, bin ich damit beschäftigt, die Aufgabe zu erfüllen. Nachdem diese dann erfüllt ist, bleibt selten noch Zeit mich mit dem zu beschäftigen, was ich selbst hätte wiederholen wollen. Des Weiteren hängen diese wöchentlichen Abgaben das ganze Semester über meinem Kopf. Sobald eine erledigt ist, muss ich mich um die nächste kümmern. Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem diese Aufgabe erledigt ist.

Auch bestimmte PartnerInnenarbeiten sind für mich nicht erfüllbar. Meiner Erfahrung nach aufgrund derselben Informationsverarbeitungsproblematik. „Autismus ist gekennzeichnet durch Unterschiede in Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, Sprache, sozialer Kommunikation und Interaktion“[8]. Eine Situation, in der mir eine Aufgabe gestellt wird, die ich dann direkt in Zusammenarbeit mit meiner/m zufälligen SitznachbarIn lösen soll, stellt mich vor unüberwindbare Schwierigkeiten. Ich kann die Lösung und alle nötigen Informationen genau wissen, das bedeutet aber noch lange nicht, dass mir diese auch sprachlich/kommunikativ zugänglich sind. In Kombination mit der sozialen Interaktion in PartnerInnenarbeit, bei der ich mich auf soziale Konventionen konzentrieren muss, die für neurotypische Personen offenbar so natürlich sind, dass sie einfach passieren und keine Energie verbrauchen, verbrauche ich meine Energie dafür, angemessen zu interagieren und kann mich dadurch nicht auf den Inhalt konzentrieren.

Auch Regelungen zur Anwesenheitspflicht[9] sorgen für Probleme. Ob durch Neurodivergenz oder chronische Erkrankungen (oder Gründe, an die ich gerade nicht denke), es führt zu Arztterminen, bei denen man sich die Zeiten selten aussuchen kann. Man legt diese Termine nicht mit Absicht auf die Zeiten der Seminare, sondern hat schlichtweg keine andere Wahl, wenn es so oder so schon monatelange Wartezeiten gibt. Verschiedene Situationen führen auch dazu, dass man nicht in der Lage ist, an einem Seminar teilzunehmen. Man ist aber nicht in dem Sinne krank, dass man statt zur Uni zum Arzt gehen kann. Oft ist es weniger anstrengend, sich durch ein Seminar zu quälen, aus welchem man dann keinen Mehrwert zieht, als sich in ein volles Wartezimmer zu setzten nur, um die Abwesenheit im Seminar zu rechtfertigen. Dies wird noch zugespitzt, wenn sogar durch ärztliche Atteste belegte Fehlstunden in die erlaubten Fehlzeiten eingerechnet werden und eine Prüfungsteilnahme versagt wird, sollte man die erlaubte Stundenzahl überschreiten.

Warum soll ich nicht zeigen dürfen, was ich leisten kann, nur weil ich eine willkürlich festgelegte Anzahl an abwesenden Stunden überschritten habe? Bin ich weniger wert, wenn ich eine abweichende Arbeitsweise habe?

[1] Amtliche Bekanntmachung NR. 1543 | 08.02.2023
Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum
https://uni.ruhr-uni-bochum.de/de/antidiskriminierungsrichtlinie-der-ruhr-universitaet-bochum

[2] Ebd.

[3] RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 2020 – 2024 https://www.chancengleich.ruhr-uni-bochum.de/cg/mam/content/rub_rahmenplan_gleichstellung_2020_2024.pdf

[4] RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 2020 – 2024. GRUNDSÄTZE FÜR DEN RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG 2020-2024. 3. Campuskultur. (S. 1).

[5] AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1186 | 03.11.2016
Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum
https://www.sowi.ruhr-uni-bochum.de/mam/fak/fak/dok/pruefungsordnung_2fach.pdf

[6] Ebd.

[7] Mehr zum fehlenden Zeitgefühl auch hier: https://aspietrifftschalentier.home.blog/2019/09/17/zeitgefuehl-und-tagesrhythmus/

[8] https://autismus-kultur.de/was-ist-autismus/

[9] Diese kann beim Asta gemeldet werden: https://asta-bochum.de/anwesenheitspflichtmelder/

Brandbrief: Aufzug im SH

Wir vom autonomen Referat für Menschen mit Behinderungen und sämtlichen Beeinträchtigungen der Ruhr-Universität Bochum (AR-MBSB) haben unter anderem die Aufgabe, uns von und für Studenten:Innen bei Angelegenheiten der Inklusion einzusetzen.

In den letzten Jahren hat die RUB sich öffentlich wirksam und regelmäßig für die gelebte Vielfalt und Inklusion auf dem Campus eingesetzt und bekannt.
Seit einigen Monaten ist die Beteiligung von Menschen in Rollstühlen an der Uni erschwert. Gerade im Studierendenhaus – Zentrum für AKAFÖ-Büros, Dezernate und wichtigen Servicestellen für Studierende und Beschäftigte der Uni zugleich, ist der Aufzug seit nun drei Monaten defekt. Was diesen Aufzug zu vielen anderen an dieser Uni unterscheidet ist, dass es keine zumutbare und barrierefreie alternative für Rollstuhlfahrer:Innen gibt, diese wichtige Einrichtung ab dem ersten Stockwerk betreten zu können.
Auf Anfragen beim AStA, BZI und dem Dezernat 5 erhielten wir zwar verschiedene Updates, jedoch war der Kern immer derselbe: “Die Zuständigkeit ist leider nicht bei uns / unklar. Die Zuständigen weigern sich den Aufzug reparieren zu lassen, da es sich nicht lohnen würde.”
Unabhängig davon, wer für den Aufzug letztendlich zuständig ist – sei es die Uni, der Vermieter des Campusgeländes, oder das Bildungsministerium, ist dies kein Zustand der sich tragen, geschweige denn mit der oben genannten Argumentation verteidigen lässt.
Auch müssen wir darauf Aufmerksam machen, dass bei juristischer Begutachtung, die zuständigen sich einer möglichen Verpflichtungsklage seitens der betroffenen Studierenden, in Angesicht der fehlenden zumutbaren Alternativen und den Verpflichtungen der Uni und des Ministeriums gegenüber den Student:Innen mit Behinderung öffnen könnten.

Wir bitten darum, die Reparatur des Aufzugs zeitnah in Angriff zu nehmen und die Zuständigkeiten, als auch die Fortschritte etwas offener zu kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr AR-MBSB

 

Hinweis zur Kick-off-Veranstaltung und Supportgruppe

Studieren mit Behinderung und/oder Chronischer Erkrankung: Selbstfindung und Unterstützung bei (Verdachts-)Diagnosen

Der Umgang mit (Verdachts-)Diagnosen stellt eine einzigartige Herausforderung dar, die Fragen, Unsicherheiten und Hoffnungen aufwirft. Es soll ein Raum für unterstützenden Austausch geschaffen werden, über die Vielschichtigkeit dieser Erfahrungen zu sprechen und gemeinsam Wege zu Akzeptanz und Wachstum zu finden. Genau dafür ist diese Veranstaltung gedacht, die ein Safe Space für Betroffene darstellt.

Weitere Informationen unter: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/studieren-mit-behinderung-undoder-chronischer-erkrankung-selbstfindung-und-unterstuetzung-bei

Einladung zum Kinoabend am 06.12.

Hallo zusammen,

wir möchten euch hiermit zu unserem Kinoabend am 06.12. einladen.

Am 06.12 zeigen das Autonome Referat für Menschen mit Behinderung und der Studienkreisfilm Bochum zusammen den Film “Chained for Life” in Englisch mit englischen Untertiteln (OmeU).

In dem Film verfolgen wir den Protagonisten Rosenthal (Adam Pearson), der unter Neurofibromatose und bei einem Dreh eines Horrorfilms mit seiner Schauspielkollegin eine Liebesbeziehung eingeht. Stellt seine Erkrankung jedoch ein Hindernis für deren Liebe dar?

Der Einlass für den Film beginnt um etwa 19.15 Uhr und im HZO 20. Bei weiteren Rückfragen könnt ihr gerne die Instagramseite vom Studienkreisfilm Bochum (@studienkreisfilm) anschreiben.

Mit besten Grüßen
Euer armbsb

Gastbeitrag: Umfrage – Hilfskräfte mit Behinderung

Liebe Studierende, Liebe Kolleg*Innen,

Als Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, psychischer Beeinträchtigung oder im neurodiversen Spektrum[1] ist es immer wieder schwierig eine Hilfskraftstelle an der Universität zu finden, in der sich gut arbeiten lässt. Stellen als Studentische Hilfskraft sind häufig der erste Schritt einer akademischen Karriere. Wenn Studierende mit Beeinträchtigungen nicht die Möglichkeit haben, sich auf diese Stellen zu bewerben oder als Studentische Hilfskräfte zu arbeiten, stellt dies den Beginn eines institutionellen Ausschlusses dar. Wir rufen euch daher zur Teilnahme an unserer explorativen Befragung auf, um die Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte, die Einschränkungen aufgrund ihrer physischen oder psychischen Situation erfahren, zu verbessern. Bei der Einschränkung/Behinderung/Neurodivergenz [1] sind für uns nicht Diagnosen oder ein Grad der Behinderung Ausschlag gebend, sondern deine persönliche Erfahrung. Die Befragung ist vollkommen anonym und wird etwa 5-10 Minuten dauern. Du kannst sie jederzeit abbrechen. Hilf uns jetzt die Wissenschaft und die Universität zu einem Ort für alle zu machen!

Die Befragung wird von Fabian und Lea (beide studentische Hilfskräfte) im Rahmen der Kampagne für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte (TVStud) der Hochschulgewerkschaft Unter_bau durchgeführt. Kooperationspartner ist das autonome Inklusionsreferat der Studierendenschaft der Goethe Universität.  Bei Fragen und Rückmeldungen kannst du dich unter dieser Mailadresse an Lea und Fabian wenden: s8971150@stud.uni-frankfurt.de

[Anm: die Umfrage findet sich unter https://www.soscisurvey.de/BehinderungSHKs/]

[…]

Mit herzlichen Grüßen,

Fabian und Lea

[1] Die Liste ist nicht abschließend und wir sind uns der Probleme der verwendeten Begriffe bewusst. Wir vertrauen darauf, dass du auch dann an der Befragung teilnimmst, wenn du für dich einzelne Begriffe nicht verwendest.

Einladung SVV und WVV 24.11.

Hallo zusammen,

wir möchten hiermit gerne darauf aufmerksam machen, dass unsere Satzungsvollversammlung (SVV) und Wahlvollversammlung (WVV) anstehen. Beide werden am 24.11. um 17 Uhr in unserem Büro (im Studierendenhaus SH) stattfinden. Sollte Interesse an einer Teilnahme bestehen bitten wir um eine vorherige Anmeldung via Email. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Tagesordnung SVV

  1. Begrüßung
  2. Festlegung der:des Protokollant:in
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Mitteilungen/Fragen der Referent:innen des AR-MBSB
  5. Mitteilungen der Studierenden mit Behinderungen und sämtlichen Erkrankungen an das AR-MBSB
  6. Vorstellung der überarbeiteten Ordnungen
  7. Abstimmung über die neue Grundordnung
  8. Abstimmung über die neue Wahlordnung
  9. Verschiedenes/Sonstiges
  10. Verlesung des Protokolls
  11. Verabschiedung des Protokolls
  12. Beendigung der SVV

Tagesordnung WVV

  1. Begrüßung
  2. Festlegung der:des Protokollant:in
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Rechenschaftsberichte der Refernt:innen
  5. Entlasstung der Referent:innen
  6. Aufstellung der Kandidat:innen
  7. Vorstellung der Kandidat:innen
  8. Ernennung der Wahlleiter:in
  9. Wahl der neuen Refernt:innen
  10. Verlesung der Wahlniederschrift
  11. Verabschiedung der Wahlniederschrift
  12. Sonstiges
  13. Beendigung der WVV

 

Einladung Sitzung 25.10.

Hallo zusammen,

nächste Woche steht eine Sitzung des Referats an, zu der wir gerne einladen möchten. Am 25.10. um 16 Uhr treffen wir uns digital für eine Sitzung. Sollte Interesse an einer Teilnahme bestehen bitten wir um eine vorherige Anmeldung via Email. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

  1. Feststellung der Anwesenheit
  2. Ernennung des Protokollanten
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung des letzten Protokolls
  5. Vorstellung der angepassten Ordnungen
  6. Vorstellung der überarbeiteten Grundordnung
  7. Vorstellung der überarbeiteten Wahlordnung
  8. Abstimmungen zu den Änderungsanträgen der Ordnungen für die kommende SVV
  9. Bericht Nachhaltigkeitswoche
  10. Bericht Mensaparty
  11. Branding Infos und Ideen
  12. Stand Ideen für Booklet
  13. Merch
  14. Situation Aufzüge SH / Ministerium
  15. Besprechung der aktuellen Arbeitsweise im Referat
  16. Zeitplan für die aktuell zugewiesenen Aufgaben / Stand der Dinge / Vorbereitung Rechenschaftsberichte
  17. Neue Sprechzeiten
  18. Abstimmung wie oft wir Sitzungen abhalten sollten

Der neue Mailverteiler

Wir haben nun einen Mailverteiler, zu finden unter https://lists.ruhr-uni-bochum.de/mailman/listinfo/armbsb über den wir in Zukunft interessant und wichtige Informationen in Kooperation mit anderen Gruppierungen wie Campus Neurodivers veröffentlichen. Es kann sich jeder selbst in den Verteiler eintragen und auch wieder austragen. Um die Eintragung erfolgreich durchzuführen ist es notwendig eine Bestätigungsemail anzuklicken, die kurz nach der Eintragung versendet wird.

Weitere Informationen zu unserer Arbeit findet ihr weiterhin hier auf der Website. Der Instagram Feed ist hier ebenfalls auch ohne Account verfügbar.

Unsere neue Website

Die Referatsleitung steht vor der Tür des Referats und zeigt auf das ReferatsschildHerzlich willkommen auf unserer neuen Website,
eine Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Beeinträchtigungen. Dabei vertreten wir die Interessen der Betroffenen und Angehörigen im Kontext der Ruhr Universität Bochum. Als autonomes Referat sind wir an den AStA angesiedelt und somit teil der hochscholpolitischen Landschaft in Form von studentischer Selbstverwaltung.

Wir beantworten Fragen und beraten um alle Themen, die in den Bereich ‚Beeinträchtigungen‘ fallen, dazu bieten wir im Semester meist Sprechzeiten vor Ort and. Zusätzlich sind wir digital zu erreichen und machen auch gerne Termine nach Absprache aus. Mögliche Fragen wären beispielsweise: „Könnt ihr mir helfen ein passendes Therapieangebot zu finden?“ oder „Ich habe Schwierigkeiten meinen Freunden zu erklären, wie mich meine Krankheit einschränkt, habt ihr Ideen?“ oder auch „Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?“. Zudem versuchen wir den Campus Barrierefrier zu gestalten und haben ein Auge auf die Entwicklungen an der Universität. Wir arbeiten dafür mit diversen anderen Institutionen zusammen und machen beispielsweise Campusbegehungen.

Die aktuellen Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Seite Kontakt.

Ich (Thorger) möchte mich auch kurz vorstellen, seit September leite ich das Referat. Zuvor ist diese Aufgabe von Artemis ausgeführt worden. Eine Liste und Vorstellung unserer derzeitigen Referent/innen findet sich hier: Team

Ich hoffe, dass das AR-MBSB auch in Zukunft dabei helfen kann Barrieren auf dem Campus abzubauen und betroffenen gute Beratungen bieten zu können.
Gerne könnt ihr uns auch unter @behindert_an_der_rub auf Instagram folgen.