Handreichung “Umgang mit sensiblen Inhalten in der Lehre”

Das Cover der Handreichung "zum Umgang mit sensiblen Inhalten in der Lehre" zeigt den Text gedruckt auf einem lilanen Hintergrund.

Hallo zusammen,
gerne machen wir auf das Projekt „Umgang mit sensiblen Inhalten in der Lehre“ aufmerksam. Dabei handelt es sich um ein von der Ruhr-Universität Bochum gefördertes studentisches Initiativprojekt. Zentrale Frage des Projekts ist wie mit Hilfe von Inhaltshinweisen in der universitären Lehre ein selbstbestimmter Lehr- und Lernort für alle Beteiligten entstehen kann. Nach 1.5 Jahren Projektzeit ist nun eine Handreichung erschienen. Die Handreichungen in deutscher und englischer Sprache sind unter folgendem Link auf der Projektwebseite zu finden:
https://inhaltshinweise.blogs.ruhr-uni-bochum.de/handreichungen/.

Die deutsche Handreichung wird darüber hinaus in geringer Auflage gedruckt und an einschlägigen Orten für alle Universitätsangehörigen öffentlich einsehbar ausgelegt.

Zudem gibt es einen Moodle-Kurs mit weiteren Inhalten. Neben den eigentlichen Handreichungen sind in diesem Informationen über die Arbeit, Kurzpräsentationen zu einzelnen thematischen Aspekten und eine breite Literaturauswahl zum Thema Inhaltshinweise zu finden. Die vollständige englische Übersetzung  des Moodle-Kurses wird im Laufe des Februars vorgenommen. Der Moodle-Kurs ist unter folgendem Link auffindbar und ohne Passwort zugänglich:
https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/course/view.php?id=5647

Über das Projekt hat die Hochschulkommunikation ebenfalls berichtet, der Bericht findet sich unter:
https://news.rub.de/studium/2024-01-31-studentisches-projekt-was-bringen-inhaltshinweise-fuer-die-lehre.

Weiteren Kontakt zum Projektteam für Fragen, Anmerkungen, Kritik, Anregungen, o.ä. gibt es über den Instagram Kanal des Projektteams, oder auch via Email unter projekt-inhaltshinweise[at]rub.de

Vielen Dank an Lailah Atzenroth (sie/ihr), Johanna Sofia Redetzky (sie/ihr), Shima Rezaei (sie/ihr) und Riz Wegnershausen (they/them) für die Bereitstellung der Materialien und die Umsetzung des Projekts.

Supportgruppe für Studierende bei (Verdachts-)Diagnosen

Ein Banner mit einem Text welches auf die Unterstützungsgruppe hinweist. Im Hintergrund eine Uhr und ein Banner mit Worten zum Thema "behidnert.", sowie der Schriftzug AKAFÖ. Wörtlich steht dort: "Gemeinsam stark! Unterstützungsgruppe bei (Verdacht-)Diagnosen.".
Bildquelle: Akademisches Förderungswerk

Es gibt an der Ruhr-Universität eine neue Supportgruppe für den Umgang mit (Verdachts-) Diagnosen. Organisiert wird diese vom AKAFÖ. Wie es in der Ankündigung heißt: “Der Umgang mit (Verdachts-)Diagnosen ist eine einzigartige Herausforderung, die uns vor Fragen, Unsicherheiten und Hoffnungen stellt und damit sowohl unser Studium als auch unser Selbstbild stark beeinflusst.”.

📆 Wann? Ab dem 31. Januar
🔂 Alle 2 Wochen
🕥 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr
📍 BZI – Beratungszentrums zur Inklusion Behinderte und chronisch Erkrankte

Mehr Informationen und die Anmeldung finden sich unter: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/studieren-mit-behinderung-undoder-chronischer-erkrankung-selbstfindung-und-unterstuetzung-bei

Unser Redebeitrag (16.12.2023) zum Tag der Behinderung

Im Rahmen des Tages der Behinderung haben wir vom autonomen Referat für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Beeinträchtigungen einen Redebeitrag zusammen mit der antiableistischen Aktion am Bochumer Hauptbahnhof abgehalten. Vorgetragen von unserer Referentin Jenny.

Transkript:

Liebe alle,

meine Name ist Jenny.

Ich bin Studierende an der Ruhr Universität, Mitglied des Autonomen Referats für Menschen mit Behinderung und selbst schwerbehindert.

Der heutige Vorabend zum Tag der Behinderung erinnert uns daran, dass wir weiterhin für die Rechte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen kämpfen müssen.

Auch im universitären Kontext gibt es noch viel für Inklusion und Gleichberechtigung zu tun.

Unsere Universitäten sollten Orte des Wissens, Austauschs und vor allem der Inklusion sein.

Leider begegnen uns jedoch immer noch Barrieren, die den Zugang zu Bildung für Menschen mit Behinderungen erschweren.

Ein schockierendes Beispiel hierfür ist der fehlende barrierefreie Zugang zur Behindertentoilette im Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter.

Ein Ort, der eigentlich Unterstützung bieten soll, ist selbst nicht für alle barrierefrei zugänglich.

Das ist ein direkter Verstoß gegen die Grundsätze der UN-Behindertenkonvention, die wir heute gemeinsam verteidigen.

Ein weiteres Hindernis sind immer wieder defekte Aufzüge auf dem Uni-Gelände, insbesondere im Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter.

Dies beeinträchtigt nicht nur die Mobilität, sondern signalisiert auch, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Eine inklusive Bildungsumgebung muss gewährleisten, dass alle Studierenden problemlos am akademischen Leben teilnehmen können.

Deswegen haben wir diesen Zustand in einem Brandbrief an das Rektorat der Ruhr-Universität zur Sprache gebracht.

Darüber hinaus stoßen Studierende mit Behinderungen auf unüberwindbare Hürden bei der Beantragung von Bafög über die Förderhöchstdauer hinaus.

Diese unmöglichen Anforderungen erschweren vielen Studierenden die finanzielle Unterstützung, die sie benötigen, um ihr Studium erfolgreich abzuschließen.

Deswegen stehen wir dafür ein, dass die Fördermöglichkeiten inklusiver gestaltet werden und niemand aufgrund von bürokratischen Hürden ausgeschlossen wird.

Neben diesen kurzen Beispielen gibt es noch viele weitere Verbesserungsmöglichkeiten.

Deswegen ist es wichtig, dass wir untereinander zusammenstehen und einander unterstützen.

Ganz nach dem Motto: Rising by lifting others! Die UN-Behindertenkonvention ist kein leeres Versprechen, sondern ein Wegweiser zu einer inklusiveren Gesellschaft.

Gemeinsam kämpfen wir dafür, dass alle Studierenden, unabhängig von den individuellen Herausforderungen, die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe erhalten.

Vielen Dank.

Flyer: Hilfe für die Psychotherapie Suche

Der Bedarf nach Psychotherapie steigt. Doch – wie kommt man überhaupt an einen Therapieplatz? Viele stellen sich immer wieder die Frage und verzweifeln auf der Suche. Daher teilen wir hier gerne diese hilfreiche Broschüre von der PTK mit euch, welche Ihr einfach über den Link hier lesen und runterladen könnt. Aufgrund der Barrierefreiheit der Website haben wir uns dagegen entschieden die PDF direkt einzubinden.
Viel Erfolg auf der Suche!

Herausforderungen neurodivergenter Studierender an der RUB: Zwischen Diversitätsanspruch und Umsetzung

Ein Gastbeitrag

Robin Bleser & Jens Fislage
(campus-neurodivers@ruhr-uni-bochum.de)

„Die Ruhr-Universität Bochum steht für Diversität und Chancengleichheit und legt Wert auf einen diskriminierungsfreien Umgang am Arbeits- und Studienplatz.“[1]

So steht es zwar in der Satzung der RUB, der Alltag vieler neurodivergenter Studierender und auch meiner, als Autistin, gestaltet sich allerdings oft anders. Trotz der Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs, welcher Studierenden mit Beeinträchtigung zusteht, geht dieser oft an den realen Bedürfnissen neurodivergenter Menschen vorbei. Gerade, weil sich die betroffenen Personen nur schwer in eine Kategorie mit den gleichen Nachteilen oder Herausforderungen pressen lassen.

Ein Nachteilsausgleich ist zunächst einmal eine ärztliche Weisung, welche vom BZI (Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter) aufgenommen, verifiziert und durch das Prüfungsamt der RUB offiziell anerkannt wird. Ein solcher Ausgleich ist in allen Fällen eine absolute Notwendigkeit für die Betroffenen. Denn nur so ist es möglich das Studium erfolgreich abzuschließen.

Leider kam und kommt es dennoch immer wieder zu Fällen, in denen insbesondere neurodivergente Studierende diesbezüglich auf Unverständnis stoßen, welches sich nicht nur im Umgang zeigt, sondern schon darin, dass Neurodivergenz teilweise nicht ernstgenommen oder sogar völlig vergessen wird.

So heißt es in §3 der Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum: „(2) Diskriminierung ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Merkmale oder Zuschreibungen:

  • Geschlecht und geschlechtliche Identität,
  • Ethnische Herkunft und Nationalität (rassistische, antisemitische oder ethnisierende Zuschreibungen),
  • Behinderung oder chronische/ langwierige Erkrankung,
  • sexuelle Orientierung,
  • Familienstand oder familiäre Verpflichtungen,
  • soziale Herkunft oder sozialer Status,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Alter,
  • Aussehen.

Dies kann Ausdruck finden in Form von Nichtbeachtung, Ausschluss, Herabsetzung und Gewalt.“[2]
Während sich sicherlich argumentieren lässt, dass sich Neurodivergenz unter den Punkt Behinderung oder chronische / langwierige Erkrankung fassen lässt, bleibt fraglich, ob dies wirklich zu einer Mitbedenkung der spezifischen Bedürfnisse neurodivergenter Personen an der RUB führt. Viele Neurodivergenzen gelten weder als Behinderung noch als Krankheit und wären daher unter diesem Punkt im besten Fall implizit mitgedacht, wenn nicht tatsächlich übersehen.

Neurodivergenz findet so schon in der Erklärung zu Diskriminierungsmerkmalen keine Beachtung und während dies sicherlich nicht beabsichtigt ist, handelt es sich nun mal auch bei Nichtbeachtung um einen Fall von Diskriminierung.

Inklusion ist an der RUB nicht optional, sondern eine mit feststehenden Regeln der Institution verbundene Verpflichtung, welche sich neben den Antidiskriminierungsrichtlinie auch aus dem Gleichstellungsgrundsatz[3] ergibt.

Hier heißt es: „Handlungsleitend ist für uns ein intersektionaler Ansatz, der die verschiedenen Dimensionen von Chancengleichheit in ihren Wechselwirkungen betrachtet. Wir gestalten unsere Kommunikation so, dass sie die Vielfalt an der Universität verdeutlicht und Stereotypisierungen entgegenwirkt.

Wir bauen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes sowie anderer Diversitätsmerkmale durch Prävention und entschiedenes Handeln ab und setzen uns für den Schutz und das persönliche Sicherheitsgefühl aller Mitglieder und Angehörigen der RUB auf dem Campus ein.“[4]

Dazu wird in §14 der gemeinsamen Prüfungsordnung[5] für den BA deutlich, dass ein Nachteilsausgleich dazu da ist, einen Nachteil in einer Prüfungssituation auszugleichen und nicht im Ermessen der Lehrenden liegt: „Macht die Kandidatin bzw. der Kandidat durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie bzw. er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher bzw. psychischer Behinderung oder chronischer Krankheit nicht in der Lage ist, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss auf Antrag über die Form gleichwertiger Prüfungsleistungen.“[6]

Es kann und darf daher nicht sein, dass Teile des Lehrkörpers der RUB sich dieser Verantwortung entziehen oder Weisungen in Form von Nachteilsausgleichen hinterfragen. Studierende, die sich mit einem Nachteilsausgleich an ihre Lehrenden wenden haben bereits eine mühevolle Diagnostik und die gründliche Prüfung durch BZI und Prüfungsamt hinter sich. Fragen nach konkreten Diagnosen und Symptomatiken liegen prinzipiell nicht im Rahmen eines angemessenen Umgangs zwischen Lehrenden und Studierenden. Da verschiedene Diagnosen mit Stigmatisierungen, Vorurteilen und falschen Informationen verbunden sind, liegt es in der Hand der Betroffenen, wem und wie viel sie dazu preisgeben möchten. Die Aufgabe der Lehrenden ist es lediglich, sich nach den Empfehlungen der zuständigen ExpertInnen zu richten, unabhängig von der eigenen Einschätzung, und eine entsprechende Anpassung der Prüfungssituation zu gewährleisten.

Eine zusätzliche Hürde entsteht dadurch, dass eine Art Musterausgleich für die verschiedenen Neurodivergenzen vorzuliegen scheint. Es ist aber nicht damit getan, mehr Zeit für Klausuren und Hausarbeiten anzubieten und auch ein extra Raum für Klausuren löst nicht jedes Problem.

Noch unverständlicher, als die wenig hilfreichen go-to Lösungen scheint es mir allerdings, dass diese den Eindruck erwecken, als gäbe es den Nachteil erst in der Prüfungssituation.

Ich bin aber immer Autistin, nicht erst in einer Prüfung.

Besonders Regelungen zu Anwesenheitspflicht oder bestimmte Seminarstrukturen oder Abgabeerfordernisse stellen für mich viel größere Probleme dar, als Prüfungen selbst.

Während ich z.B. bei Multiple Choice Klausuren, aufgrund der anderen Informationsverarbeitung, tatsächlich wesentlich langsamer bin als neurotypische Studierende, bin ich in Klausuren mit offenen Fragen meistens als erstes fertig, weil ich länger dafür brauche, Informationen aufzunehmen, als Wissen schriftlich wiederzugeben. Ist es also verlangt, Fragen und Antworten zu lesen und dann eine Entscheidung zu treffen, brauche ich mehr Zeit, weil ich nicht Anhand einzelner Schlagworte arbeiten kann, sondern alle Einzelheiten aufnehmen muss. Viele neurodiverse Menschen haben außerdem kein (bzw. ein anderes) Zeitgefühl. Ich habe also keine Ahnung, wie lange etwas dauert oder wie viel Zeit ich für etwas einplanen muss.[7]  Wenn es also heißt, ich habe 24 Sekunden pro Frage, klingt dies für mich so kurz, dass ich in Stress gerate und anstatt die Fragen zu verstehen nur daran denke, dass ich keine Zeit habe.

Ähnlich läuft es mit Hausarbeiten. Anstatt einfach mehr Zeit zu bekommen, die man nicht einschätzen und daher nicht sinnvoll nutzen kann, könnte das gemeinsame Aufstellen eines Zeitplans effektiver sein (natürlich auch wieder als Alternativangebot, nicht als Musterlösung für alle).

Auch wöchentliche Abgaben, durch welche die Lehrenden sehen wollen, wer die Texte gelesen oder die Inhalte verstanden hat, erschweren mir die Erarbeitung. Anstatt in Ruhe den vorliegenden Text zu lesen oder das neue Thema zu durchdringen, bin ich damit beschäftigt, die Aufgabe zu erfüllen. Nachdem diese dann erfüllt ist, bleibt selten noch Zeit mich mit dem zu beschäftigen, was ich selbst hätte wiederholen wollen. Des Weiteren hängen diese wöchentlichen Abgaben das ganze Semester über meinem Kopf. Sobald eine erledigt ist, muss ich mich um die nächste kümmern. Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem diese Aufgabe erledigt ist.

Auch bestimmte PartnerInnenarbeiten sind für mich nicht erfüllbar. Meiner Erfahrung nach aufgrund derselben Informationsverarbeitungsproblematik. „Autismus ist gekennzeichnet durch Unterschiede in Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, Sprache, sozialer Kommunikation und Interaktion“[8]. Eine Situation, in der mir eine Aufgabe gestellt wird, die ich dann direkt in Zusammenarbeit mit meiner/m zufälligen SitznachbarIn lösen soll, stellt mich vor unüberwindbare Schwierigkeiten. Ich kann die Lösung und alle nötigen Informationen genau wissen, das bedeutet aber noch lange nicht, dass mir diese auch sprachlich/kommunikativ zugänglich sind. In Kombination mit der sozialen Interaktion in PartnerInnenarbeit, bei der ich mich auf soziale Konventionen konzentrieren muss, die für neurotypische Personen offenbar so natürlich sind, dass sie einfach passieren und keine Energie verbrauchen, verbrauche ich meine Energie dafür, angemessen zu interagieren und kann mich dadurch nicht auf den Inhalt konzentrieren.

Auch Regelungen zur Anwesenheitspflicht[9] sorgen für Probleme. Ob durch Neurodivergenz oder chronische Erkrankungen (oder Gründe, an die ich gerade nicht denke), es führt zu Arztterminen, bei denen man sich die Zeiten selten aussuchen kann. Man legt diese Termine nicht mit Absicht auf die Zeiten der Seminare, sondern hat schlichtweg keine andere Wahl, wenn es so oder so schon monatelange Wartezeiten gibt. Verschiedene Situationen führen auch dazu, dass man nicht in der Lage ist, an einem Seminar teilzunehmen. Man ist aber nicht in dem Sinne krank, dass man statt zur Uni zum Arzt gehen kann. Oft ist es weniger anstrengend, sich durch ein Seminar zu quälen, aus welchem man dann keinen Mehrwert zieht, als sich in ein volles Wartezimmer zu setzten nur, um die Abwesenheit im Seminar zu rechtfertigen. Dies wird noch zugespitzt, wenn sogar durch ärztliche Atteste belegte Fehlstunden in die erlaubten Fehlzeiten eingerechnet werden und eine Prüfungsteilnahme versagt wird, sollte man die erlaubte Stundenzahl überschreiten.

Warum soll ich nicht zeigen dürfen, was ich leisten kann, nur weil ich eine willkürlich festgelegte Anzahl an abwesenden Stunden überschritten habe? Bin ich weniger wert, wenn ich eine abweichende Arbeitsweise habe?

[1] Amtliche Bekanntmachung NR. 1543 | 08.02.2023
Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum
https://uni.ruhr-uni-bochum.de/de/antidiskriminierungsrichtlinie-der-ruhr-universitaet-bochum

[2] Ebd.

[3] RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 2020 – 2024 https://www.chancengleich.ruhr-uni-bochum.de/cg/mam/content/rub_rahmenplan_gleichstellung_2020_2024.pdf

[4] RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM 2020 – 2024. GRUNDSÄTZE FÜR DEN RAHMENPLAN GLEICHSTELLUNG 2020-2024. 3. Campuskultur. (S. 1).

[5] AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1186 | 03.11.2016
Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum
https://www.sowi.ruhr-uni-bochum.de/mam/fak/fak/dok/pruefungsordnung_2fach.pdf

[6] Ebd.

[7] Mehr zum fehlenden Zeitgefühl auch hier: https://aspietrifftschalentier.home.blog/2019/09/17/zeitgefuehl-und-tagesrhythmus/

[8] https://autismus-kultur.de/was-ist-autismus/

[9] Diese kann beim Asta gemeldet werden: https://asta-bochum.de/anwesenheitspflichtmelder/

Brandbrief: Aufzug im SH

Wir vom autonomen Referat für Menschen mit Behinderungen und sämtlichen Beeinträchtigungen der Ruhr-Universität Bochum (AR-MBSB) haben unter anderem die Aufgabe, uns von und für Studenten:Innen bei Angelegenheiten der Inklusion einzusetzen.

In den letzten Jahren hat die RUB sich öffentlich wirksam und regelmäßig für die gelebte Vielfalt und Inklusion auf dem Campus eingesetzt und bekannt.
Seit einigen Monaten ist die Beteiligung von Menschen in Rollstühlen an der Uni erschwert. Gerade im Studierendenhaus – Zentrum für AKAFÖ-Büros, Dezernate und wichtigen Servicestellen für Studierende und Beschäftigte der Uni zugleich, ist der Aufzug seit nun drei Monaten defekt. Was diesen Aufzug zu vielen anderen an dieser Uni unterscheidet ist, dass es keine zumutbare und barrierefreie alternative für Rollstuhlfahrer:Innen gibt, diese wichtige Einrichtung ab dem ersten Stockwerk betreten zu können.
Auf Anfragen beim AStA, BZI und dem Dezernat 5 erhielten wir zwar verschiedene Updates, jedoch war der Kern immer derselbe: “Die Zuständigkeit ist leider nicht bei uns / unklar. Die Zuständigen weigern sich den Aufzug reparieren zu lassen, da es sich nicht lohnen würde.”
Unabhängig davon, wer für den Aufzug letztendlich zuständig ist – sei es die Uni, der Vermieter des Campusgeländes, oder das Bildungsministerium, ist dies kein Zustand der sich tragen, geschweige denn mit der oben genannten Argumentation verteidigen lässt.
Auch müssen wir darauf Aufmerksam machen, dass bei juristischer Begutachtung, die zuständigen sich einer möglichen Verpflichtungsklage seitens der betroffenen Studierenden, in Angesicht der fehlenden zumutbaren Alternativen und den Verpflichtungen der Uni und des Ministeriums gegenüber den Student:Innen mit Behinderung öffnen könnten.

Wir bitten darum, die Reparatur des Aufzugs zeitnah in Angriff zu nehmen und die Zuständigkeiten, als auch die Fortschritte etwas offener zu kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr AR-MBSB

 

Hinweis zur Kick-off-Veranstaltung und Supportgruppe

Studieren mit Behinderung und/oder Chronischer Erkrankung: Selbstfindung und Unterstützung bei (Verdachts-)Diagnosen

Der Umgang mit (Verdachts-)Diagnosen stellt eine einzigartige Herausforderung dar, die Fragen, Unsicherheiten und Hoffnungen aufwirft. Es soll ein Raum für unterstützenden Austausch geschaffen werden, über die Vielschichtigkeit dieser Erfahrungen zu sprechen und gemeinsam Wege zu Akzeptanz und Wachstum zu finden. Genau dafür ist diese Veranstaltung gedacht, die ein Safe Space für Betroffene darstellt.

Weitere Informationen unter: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/studieren-mit-behinderung-undoder-chronischer-erkrankung-selbstfindung-und-unterstuetzung-bei

Einladung zum Kinoabend am 06.12.

Hallo zusammen,

wir möchten euch hiermit zu unserem Kinoabend am 06.12. einladen.

Am 06.12 zeigen das Autonome Referat für Menschen mit Behinderung und der Studienkreisfilm Bochum zusammen den Film “Chained for Life” in Englisch mit englischen Untertiteln (OmeU).

In dem Film verfolgen wir den Protagonisten Rosenthal (Adam Pearson), der unter Neurofibromatose und bei einem Dreh eines Horrorfilms mit seiner Schauspielkollegin eine Liebesbeziehung eingeht. Stellt seine Erkrankung jedoch ein Hindernis für deren Liebe dar?

Der Einlass für den Film beginnt um etwa 19.15 Uhr und im HZO 20. Bei weiteren Rückfragen könnt ihr gerne die Instagramseite vom Studienkreisfilm Bochum (@studienkreisfilm) anschreiben.

Mit besten Grüßen
Euer armbsb

Gastbeitrag: Umfrage – Hilfskräfte mit Behinderung

Liebe Studierende, Liebe Kolleg*Innen,

Als Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, psychischer Beeinträchtigung oder im neurodiversen Spektrum[1] ist es immer wieder schwierig eine Hilfskraftstelle an der Universität zu finden, in der sich gut arbeiten lässt. Stellen als Studentische Hilfskraft sind häufig der erste Schritt einer akademischen Karriere. Wenn Studierende mit Beeinträchtigungen nicht die Möglichkeit haben, sich auf diese Stellen zu bewerben oder als Studentische Hilfskräfte zu arbeiten, stellt dies den Beginn eines institutionellen Ausschlusses dar. Wir rufen euch daher zur Teilnahme an unserer explorativen Befragung auf, um die Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte, die Einschränkungen aufgrund ihrer physischen oder psychischen Situation erfahren, zu verbessern. Bei der Einschränkung/Behinderung/Neurodivergenz [1] sind für uns nicht Diagnosen oder ein Grad der Behinderung Ausschlag gebend, sondern deine persönliche Erfahrung. Die Befragung ist vollkommen anonym und wird etwa 5-10 Minuten dauern. Du kannst sie jederzeit abbrechen. Hilf uns jetzt die Wissenschaft und die Universität zu einem Ort für alle zu machen!

Die Befragung wird von Fabian und Lea (beide studentische Hilfskräfte) im Rahmen der Kampagne für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte (TVStud) der Hochschulgewerkschaft Unter_bau durchgeführt. Kooperationspartner ist das autonome Inklusionsreferat der Studierendenschaft der Goethe Universität.  Bei Fragen und Rückmeldungen kannst du dich unter dieser Mailadresse an Lea und Fabian wenden: s8971150@stud.uni-frankfurt.de

[Anm: die Umfrage findet sich unter https://www.soscisurvey.de/BehinderungSHKs/]

[…]

Mit herzlichen Grüßen,

Fabian und Lea

[1] Die Liste ist nicht abschließend und wir sind uns der Probleme der verwendeten Begriffe bewusst. Wir vertrauen darauf, dass du auch dann an der Befragung teilnimmst, wenn du für dich einzelne Begriffe nicht verwendest.

Einladung SVV und WVV 24.11.

Hallo zusammen,

wir möchten hiermit gerne darauf aufmerksam machen, dass unsere Satzungsvollversammlung (SVV) und Wahlvollversammlung (WVV) anstehen. Beide werden am 24.11. um 17 Uhr in unserem Büro (im Studierendenhaus SH) stattfinden. Sollte Interesse an einer Teilnahme bestehen bitten wir um eine vorherige Anmeldung via Email. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Tagesordnung SVV

  1. Begrüßung
  2. Festlegung der:des Protokollant:in
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Mitteilungen/Fragen der Referent:innen des AR-MBSB
  5. Mitteilungen der Studierenden mit Behinderungen und sämtlichen Erkrankungen an das AR-MBSB
  6. Vorstellung der überarbeiteten Ordnungen
  7. Abstimmung über die neue Grundordnung
  8. Abstimmung über die neue Wahlordnung
  9. Verschiedenes/Sonstiges
  10. Verlesung des Protokolls
  11. Verabschiedung des Protokolls
  12. Beendigung der SVV

Tagesordnung WVV

  1. Begrüßung
  2. Festlegung der:des Protokollant:in
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Rechenschaftsberichte der Refernt:innen
  5. Entlasstung der Referent:innen
  6. Aufstellung der Kandidat:innen
  7. Vorstellung der Kandidat:innen
  8. Ernennung der Wahlleiter:in
  9. Wahl der neuen Refernt:innen
  10. Verlesung der Wahlniederschrift
  11. Verabschiedung der Wahlniederschrift
  12. Sonstiges
  13. Beendigung der WVV